Allgemeine Geschäftsbedingungen




1. Gültigkeit der AGB:

1.1
Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr der Adlhart Boote GmbH, Köllern 3, A-5162 Obertrum am See, FN 519285f, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Adlhart Boote GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

2. Vertragsabschluss:
Die Kundenbestellung ist ein Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem die Adlhart Boote GmbH dieses angenommen haben. Die Adlhart Boote GmbH verständigt den Kunden von der Annahme schriftlich oder durch E-Mail.

3. Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich.

4. Vertragssprache:
Die Vertragssprache ist deutsch.

5. Preise und Zahlungsbedingungen:
5.1. Alle Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich, sofern sie nicht ausdrücklich anders bezeichnet sind, inklusive Umsatzsteuer (Bruttopreise). Zu den Bruttopreisen und vorab vereinbarten Preisen können zudem etwaige Überführungskosten und sonstige Spesen hinzukommen. Die Adlhart Boote GmbH wird diese nach Möglichkeit vorab gegenüber dem Kunden beziffern.

5.2. Sofern nicht anders angegeben oder ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen per E-Mail zu.

5.3 Zahlungen sind, sofern sie nicht in Bar erfolgen, kosten- und spesenfrei auf das Konto der Adlhart Boote GmbH, Raiffeisenbank Obertrum IBAN: AT 26 3 504 7000 0015 0250 BIC: RVS AAT 2S047, zur Anweisung zu bringen.


6. Zahlungsverzug:
6.1. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen werden davon nicht berührt.

6.2. Sämtliche Mahnspesen und Einbringungskosten werden dem Kunden weiterverrechnet.

6.3. Bei zumindest 14-tägigem Zahlungsverzug ist die Adlhart Boote GmbH berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

6.4. Für offene Forderungen kommt der Adlhart Boote GmbH ein Zurückbehaltungsrecht bis zur gänzlichen Zahlung an den zur Reparatur übergebenen Boot zu.

7. Gewährleistung:
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Reklamationen können über die im Impressum angeführten Kontaktdaten geltend gemacht werden. Eine eventuelle Garantie des Herstellers, die gegenüber diesem direkt geltend zu machen ist, bleibt von der Gewährleistungspflicht der Adlhart Boote GmbH unberührt.


7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich zu rügen.


7.3. Sofern der Kunde an den Waren selbst oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen unsachgemäß durchführen lässt, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.


7.4. Jegliche Gewährleistungsansprüche gelten ab Werk, Adlhart Boote GmbH, Köllern 3, 5162 Obertrum


8. Haftungsausschluss:

Schadenersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, ausgenommen solche für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen sowie Produkthaftungsansprüche.


9. Annahmeverzug:

Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden ist die Adlhart Boote GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden bei ihr einzulagern. Der Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt in diesem Fall aufrecht. Die Adlhart Boote GmbH behält sich aber auch die Möglichkeit vor, nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


10. Lieferung:

Die dem Kunden bekanntgegebenen Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, unverbindlich.


11. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Adlhart Boote GmbH. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn dies rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und der Veräußerung zugestimmt wurde. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an die Adlhart Boote GmbH abgetreten und ist diese jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.


12. Transport zur Einstellung bei Dritten:

Von der Adlhart Boote GmbH wird lediglich der Transport übernommen. Eine Haftung besteht von der Übernahme des Bootes bis zur Übergabe an den Dritten zur Einstellung des Bootes (Transportweg). Eine weitere Haftung besteht nicht.


13. Kranen: Sofern für die Vornahme von beauftragten Arbeiten Kranungsarbeiten vorzunehmen sind, stimmt der Kunde zu, dass diese entsprechend vorgenommen werden können, wobei die Reihenfolge bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Aufträge von der Adlhart Boote GmbH bestimmt wird.


14. Versicherungsabwicklung: Bei Versicherungsschäden ist immer der Geschädigte unser Auftraggeber und daher auch für die fristgerechte Bezahlung der Rechnung verantwortlich. Eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherungsunternehmen und uns besteht nicht.


15. Anwendbare Recht und Gerichtsstand:

15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen.


15.2. Alle Streitigkeiten werden vor dem sachlich zuständigen Gericht am Firmensitz der Adlhart Boote GmbH (Köllern 3, A-5162 Obertrum am See) ausgetragen.


15.3. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz der Adlhart Boote GmbH: Köllern 3, A-5162 Obertrum am See.


16. Sonstige Bestimmungen: Sofern sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder von Verträgen als ungültig erweisen sollten, ändert dies nichts an der Gültigkeit des übrigen Teils des Vertrages sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen.


17. Datenverarbeitung: Aufträge und Dienstleistungen werden digital verarbeitet und gespeichert. Die Informationen zur Verarbeitung und Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unsrer Webseite.